1.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ bestehend aus
Planzeichnung mit Zeichenerklärung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Teil C) und Hinweisen mit Stand vom 17.01.2014
auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses zum Entwurf vom 15.08.2013 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:27
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:25
Davon stimmberechtigt:25
Ja-Stimmen:16
Nein-Stimmen: 9
Stimmenthaltungen:keine
Ungültige Stimmen:keine
2.
Der Stadtrat billigt die Begründung und deren Anlagen, im Einzelnen
- Standortvergleichsbetrachtung der zwei Potenzialstandorte gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 09.08.2013
- Auswirkungsanalyse für einen geplanten Lebensmittelmarkt an der Dr.-Külz-Straße/ Goethestraße vom 27.02.2012
- Verkehrstechnische Untersuchung zum Neubau REWE-Verbrauchermarkt vom 30.03.2012
- Schalltechnische Untersuchung in Vorbereitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 28.03.2012
- Schalltechnische Untersuchung zum anlagenbedingten Verkehr auf öffentlichen Straßen vom 05.04.2012
- Untersuchung Anlage Kreisverkehrsplatz gem. 16. BImSchV vom 16.01.2014
zum Bebauungsplan Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ in der Fassung vom 17.01.2014
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:27
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:25
Davon stimmberechtigt:25
Ja-Stimmen:15
Nein-Stimmen:10
Stimmenthaltungen:keine
Ungültige Stimmen:keine
3.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:27
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:25
Davon stimmberechtigt:25
Ja-Stimmen:16
Nein-Stimmen: 8
Stimmenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen:keine
4.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister die Erteilung der Genehmigung des den Bebauungsplan Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ sowie die Stelle, wo der Plan während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten kann, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:27
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:25
Davon stimmberechtigt:25
Ja-Stimmen:15
Nein-Stimmen: 9
Stimmenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen:keine
Nach dieser Abstimmung stellt Herr Stadtrat J. Schaller den Antrag, den § 6 im Durchführungsvertrag wie folgt zu ändern:
§ 6
Kostentragung
Der Vorhabensträger trägt neben den Kosten des Vorhabens sämtliche Kosten der Planung und Erschließung sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben gemäß § 3 (2), Ziffer 1 – 9 anfallen. Sollte die Stadt die Leistungen gem. § 3 (2), Ziffer 8 + 9 selbst erbringen, dann wird pauschal mit 50.000 Euro vergütet.
Der Oberbürgermeister fragt bei Herrn Rath nach, ob er sich mit dieser Änderung einverstanden fühlen kann. Dies wird von Herrn Rath bejaht.
Abstimmung über den Antrag Stadtrat J. Schaller:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
5.
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages vom 16.01.2014 mit der Neufassung des § 6 zwischen der Stadt Reichenbach und dem Vorhabenträger, der GAB ProjektentwicklungsGmbH & Co. KG aus Wettenberg, in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 12 BauGB zur Übernahme der Bau-, Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:27
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:25
Davon stimmberechtigt:25
Ja-Stimmen:16
Nein-Stimmen: 9
Stimmenthaltungen:keine
Ungültige Stimmen:keine
Zur Zeitschiene erklärt Herr Hörning, dass die Unterlagen zur Genehmigung eingereicht sind. Derzeit erfolgt die Prüfung im Landratsamt. Aus seiner Sicht könnte im Laufe des Jahres die Baugenehmigung erfolgen.
Ergänzend informiert Herr Rath, dass sie mit der Baugenehmigung im Spätsommer rechnen, so dass die Gebäude im Herbst abgerissen werden könnten. Wenn die Umsetzung in diesem Zeitraum erfolgt, kann im Frühjahr 2015 mit dem Bau begonnen werden und die Markteröffnung im Oktober 2015 stattfinden.